Diagnostik

Diagnostik genetischer Parameter

Das molekularbiologische Labor des VIVIT führt im Auftrag des Medizinischen Zentrallabors (MZL) genetische Analysen am Menschen zu medizinischen Zwecken durch. Genanalysen für diagnostische Zwecke werden am Standort Campus V in Dornbirn, als auch am Landekrankenhaus Feldkirch durchgeführt. Hierbei ist das VIVIT als einzige Institution in Vorarlberg für die genetische Analyse zur Feststellung einer Prädisposition für eine Krankheit (Typ 3 bzw. 4 gemäß Gentechnikgesetz § 65) zugelassen (Gentechnikgesetz § 68). In Österreich hierfür zugelassene Einrichtungen sind im Genanalyseregister des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt.

Genetische Analysen zur Bestätigung einer bestehenden Erkrankung (Typ 2) oder zur Feststellung einer Prädisposition für eine Krankheit (Typ 3 und 4) dürfen nur auf Veranlassung eines Facharztes (siehe Anforderungsschein unten) erfolgen (§ 69 Gentechnikgesetz). Die Analyse darf nur nach erfolgter Aufklärung und mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Für eine Analyse somatischer Mutationen (Typ 1) ist die schriftliche Zustimmung des Patienten nicht notwendig.

Das VIVIT führt keine Genanalysen zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen durch (Vaterschaftstest). Bitte beachten Sie ebenso, dass das VIVIT keine Beratung für genetische Analysen anbietet. Wenden Sie sich daher bei Fragen immer an ihren Facharzt. Das Untersuchungsergebnis der Genanalyse wird ausschließlich durch das MZL dem zuweisenden Arzt übermittelt. Das VIVIT wird regelmäßig auf Einhaltung der Qualität und Richtigkeit ihrer Untersuchungsergebnisse mittels Ringversuchen getestet.

Anforderungsschein für Ärzte und medizinische Einrichtungen

Weiterführende Links:

Österreichisches Gentechnikgesetz

Österreichisches Genanalyseregister